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Konsequenzen der „Swissness“-Verschärfung

HORIZONT. Am 1. Januar 2017 treten die verschärften Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schweizer Produkten mit dem begehrten Schweizerkreuz und „Made in Switzerland“ in Kraft. Neu muss ein hoher Anteil der Wertschöpfung eines Produktes in der Schweiz erfolgen. Vielen „typischen“ Schweizer Produkten bleibt der Einsatz des in der ganzen Welt geschätzten Quality Labels „Swiss made“ in Zukunft verwehrt. Heute hat der Nestlé-Konzern angekündigt, dass bei über 70 Verpackungen (u.a. bei THOMY) auf das Schweizerkreuz verzichtet wird bzw. werden muss. Viele haben dazu wohl zwei Seelen in der Brust: Zum einen soll die Herkunftsbezeichnung weiterhin wertvoll und damit begehrt und exklusiv sein. Andererseits kann man sich fragen, ob diese gesetzliche Verschärfung nicht zu weit gegangen ist. Die Produktion vieler Produkte ist nun mal globalisiert, was schon bei den Rohstoffen beginnt.

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