Markennews

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Antworten auf Markenschutzfragen

Ist mit dem Eintrag einer Gesellschaft im Handelsregister deren Firma (Unternehmensname, z.B. „Faxliputzli AG“) automatisch auch als Marke (z.B. Wortmarke „Faxliputzli“) geschützt? Die Antwort auf diese und weitere häufig gestellten Fragen zum Thema Markenschutz gibt das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE).

Von der Website des IGE (www.ige.ch):

Dank des Handelsregistereintrags können Sie einem Dritten grundsätzlich verbieten, Ihre Firma für ein anderes Unternehmen im Handelsregister einzutragen. Der Handelsregistereintrag kann Sie allerdings nur beschränkt davor schützen, dass Dritte Ihre Firma für die Bezeichnung ihrer Produkte verwenden. Hier kann der Markenschutz eine sinnvolle Ergänzung zum Handelsregistereintrag sein.
Wenn ein Dritter Ihre Firma als Marke schützen lässt, dann dürfen Sie unter Umständen Ihre Firma nur noch beschränkt für die Bezeichnung Ihrer eigenen Produkte verwenden. Frühzeitiger Markenschutz kann dieser Gefahr vorbeugen. Der örtliche Schutzbereich einer Firma ist je nach Unternehmensform limitiert. Markenschutz gilt für die gesamte Schweiz. Der Handelsregistereintrag schützt nur den Namen Ihres Unternehmens, nicht aber grafische Gestaltungen. Mit einer Marke können Sie auch für das Logo Schutz erlangen.

Link zu weiteren häufig gestellten Fragen zum Thema Markenschutz:
www.ige.ch/service/haeufige-fragen/marken.html

 

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