Bundesrat will Regeln für Firmennamen lockern
NZZ. Wenn Firmen in neue Hände kommen, müssen sie in vielen Fällen den Namen ändern. Dies kann mühsam aufgebaute Markenwerte gefährden. Der Bundesrat schlägt nun eine Lockerung der Namensregeln vor.
Das Parlament hat in den letzten zwei Jahren ohne grosse Debatten zwei Motionen angenommen, welche Lockerungen der Namensregeln fordern. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motionen empfohlen und legte nun am Mittwoch die Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Namensregeln im Rahmen des Obligationenrechts vor. Nebst Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften sollen demnach künftig auch Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Prinzip ihren Firmennamen frei wählen können – sofern der gewählte Name sich von allen anderen Firmen in der Schweiz deutlich unterscheidet und keine Täuschungen enthält. Auch Phantasiebegriffe ohne den Namen eines haftenden Gesellschafters werden damit möglich sein. Wie bei AG, GmbH und Genossenschaften werden im Gegenzug auch Kollektiv- und Kommanditgesellschaften ihre Rechtsform im Firmennamen tragen müssen (vorgeschlagen KlG bzw. KmG). Bestehende Firmen müssen aber allein deswegen ihren Namen nicht ändern.